Kostenübernahme und Rückerstattung


Als Wahltherapeut rechne ich direkt mit meinen Patienten ab. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten zunächst von Ihnen selbst getragen werden. Im Anschluss können Sie einen Teil der Kosten, von der zuständigen Krankenkasse, zurückerstattet bekommen.

Dafür reichen Sie die Honorarnote, den Verordnungsschein und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den jeweiligen Tarifen der Krankenkasse und kann dort direkt erfragt werden. Falls Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, kann diese – je nach Vertrag – den nicht erstatteten Differenzbetrag teilweise oder vollständig übernehmen.


45 min 

€ 80,-

30 min 

€ 65,-